PKW IMPORT.
Wir unterstützen Sie gerne
Wir unterstützen Sie gerne beim Import Ihres BMW nach Österreich. Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass bei Importfahrzeugen ein Risiko bezüglich der Zulassungsfähigkeit in Österreich besteht.
Grundvoraussetzung für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank ist die Betriebserlaubnis nach einer EG-Betriebsgenehmigung. Diese ist erkennbar am Fahrzeugprüfschild. Das Prüfschild ist entweder im Motorraum oder an der linken B-Säule des Fahrzeuges angebracht.
Der Ziffern- und Zahlencode ist erkennbar durch die Schreibweise (z.B. e1*2001/116*0287*07). Die EG-Betriebsgenehmigung ist für BMW Fahrzeuge ab ca. Baujahr 1996 durchgeführt worden. MINI Modelle können nur in die Genehmigungsdatenbank eingebracht werden, wenn diese durch die BMW Group erzeugt worden sind (ab Baujahr 2001). Bei Eigenimport eines KFZ ohne eine solche Betriebserlaubnis ist eine Einzelgenehmigung oder unter Umständen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an die Technische Prüfstelle des Amtes der Landesregierung in dem Bundesland, in dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Für die Einbringung in die Genehmigungsdatenbank stehen wir Ihnen als BMW Vertragspartner gerne zur Verfügung.
FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN IM ORIGINAL BENÖTIGT:
- ausländische Fahrzeugdokumente (z.B. aus BRD - deutscher Fahrzeugbrief)
- COC Papier (wenn vorhanden)
- Dokumente des aktuellen Fahrzeugbesitzers (z.B. Führerschein)
- Technische Bescheinigung, dass das Fahrzeug laut § 57a-Begutachtung (nach österreichischem KFG) in Ordnung ist. Auch eine dementsprechende ausländische, technische Bescheinigung (z.B. Hauptuntersuchung -HU und Abgasuntersuchung-AU aus der BRD) wird akzeptiert.
BITTE ÜBERPRÜFEN SIE:
- Ob das zu importierende Fahrzeug geleast oder finanziert ist. In diesem Fall muss die finanzierende Bank den Finanzierungsvertrag auflösen und das Fahrzeug zum Import freigeben. Ansonsten wird die Erstellung eines Datenauszuges abgelehnt.
- Ob das Fahrzeug von einem der Vorbesitzer technisch verändert wurde. (z.B. eine geänderte Felgen-/Reifendimension, Änderungen am Motor, Zusatzausstattung etc. verhindert die Ausstellung eines Datenblattes)
Nach Überprüfung und Eingabe der Daten in die Genehmigungsdatenbank erhalten Sie von uns eine Bestätigung über die Dateneinbringung und somit den gewünschten Datenauszug. Mit dieser Bestätigung können Sie bei Ihrem Wohnfinanzamt die NoVA abführen und das Fahrzeug anschließend zulassen. Die Dauer vom Absenden bis zum erneuten Eintreffen der Unterlagen bei uns beträgt ca. 5 Werktage.
EUR 210,- inkl. 20% MwSt.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin.
Standort Baden: +43 2252 84100 / info@bierbaumbd.bmw.at
Standort Eisenstadt: +43 2682 61501 / info@bierbaumei.bmw.at